Verträge mit Kostenträgern

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Krankenkassen die Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten ausdrücklich im Verhandlungsweg durch Rahmenverträge mit Beitrittsmöglichkeit sicherzustellen haben.

Als maßgeblicher Spitzenverband für die Produktgruppen 02, 07, 16 und 25 ist der BEH der primäre Ansprechpartner für Krankenkassen, wenn es um das Schließen von Verträgen gem. § 127 Abs 1 SGB V für diese Produktgruppen geht.

In den Vertragsverhandlungen mit den Kostenträgern nutzen wir das Fachwissen und die Erfahrungen unserer Mitglieder, um Verträge abzuschließen, die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgungen ermöglichen.

Dabei sehen wir die Kostenträger als Partner. Denn nur in einer guten Zusammenarbeit können sowohl Leistungserbringer als auch Kostenträger ihrer Verantwortung bei der Versorgung der Versicherten gerecht werden.

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