Es ist die Aufgabe der Gesetzlichen Krankenkassenkassen gemäß § 139 SGB V, ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis zu erstellen, in dem die Hilfsmittel aufgeführt werden, welche von der Leistungspflicht der GKV umfasst sind.
Dieses Hilfsmittelverzeichnis muss regelmäßig fortgeschrieben werden.
Das Hilfsmittelverzeichnis gliedert sich in Anlehnung an das jeweilige Therapieziel sowie entsprechend der Funktionen und Einsatzgebiete der Hilfsmittel und deren Indikation in 38 unterschiedliche Produktgruppen.
Jede Produktgruppe wird untergliedert in Produktuntergruppen, den Produktuntergruppen wiederum werden verschiedene Produktarten zugeordnet. Innerhalb der Produktarten erfolgt schließlich die Auflistung der einzelnen Produkte.
Das Hilfsmittelverzeichnis liefert umfassende Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art, Eigenschaften und Qualitätsmerkmale der erhältlichen Produkte.
Es stellt allerdings keine abschließende Übersicht aller am Markt erhältlichen Produkte dar.
Im BEH vereinigen sich Hersteller und Lieferanten von Hilfsmitteln, welche in folgenden Produktgruppen gelistet sind: